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Allgemeine Mietbedingungen

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Geschrieben von: Administrator   
Montag, den 25. April 2011 um 00:00 Uhr
Allgemeine Mietbedingungen
  1. Grundsätzlich ist der volle Miet- und Depotbetrag der Mietwaren in bar bei Abholung (bez. mind. 14 Tage vor Auslieferung) zu entrichten, ansonsten wird die Warenausgabe verweigert. Bei grösseren Auftragssummen kann die Herzogtech GmbH eine Teilzahlung oder den gesamten Mietpreis bereits bei Vertragsabschluss verlangen. Nur in speziellen Fällen sind Aufträge gegen Rechnung möglich.

  2. Bei Vertragsschluss und Warenabholung muss ein amtlich beglaubigter Ausweis vorgelegt werden. Zudem verlangen wir einen Depotbetrag von mindestens CHF 100.-, der uns für verlorengegangene Artikel, kleinere Schäden und nicht termingerechte Rückgabe (siehe Artikel 6) etc. zur Verfügung steht. Der Depotbetrag wird bei termingerechter, kompletter und unbeschädigter Materialrücknahme sofort dem Mieter rückerstattet. Fehlende oder defekte Artikel werden bei der Retournierung direkt vom Depotbetrag abgezogen. Falls die Schadenssumme höher als der Depotbetrag ist, wird ein Einzahlungsschein für den Restbetrag mitgegeben (Konditionen: 10 Tagen rein Netto). Bei Artikeln, deren Neupreis oder Reparaturkosten bei der Retournierung der Ware nicht bekannt sind, wird dem Mieter innert 30 Tagen eine Rechnung zugesandt. Der Depotbetrag wird nicht rückerstattet, sondern der folgenden Rechnung angerechnet. In Ausnahmefällen verlangen wir einen Depotbetrag in der Höhe des Warenneuwertes.

  3. Alle Mietpreise der Herzogtech GmbH verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, netto, ab Lager, in Schweizer Franken (CHF) inkl. Verpackung und allen internen Verbindungskabel, jedoch ohne Transport, Versicherung, weiterer Abgaben, Gebühren, allfällige Montage, Installation, Inbetriebnahme und sonstige Zusatzkosten. Sonderwünsche sowie zusätzliche Kabel jeglicher Grösse und Länge müssen im Voraus bestellt werden und werden speziell berechnet. Stromkosten der Geräte werden vom Mieter getragen.

  4. E contrario übernimmt der Mieter die Haftung für die Mietgeräte vom Zeitpunkt der Übernahme oder von Transportbeginn ab Lagerausgang, Schorenweg 10, 4144 Arlesheim BL, bis zum Zeitpunkt der Rückgabe oder bis Transportende bei Lagereingang am obengenannten Domizil. Er haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemässe Handhabung, durch Drittpersonen, Transport, ungeeignete Platzierung, Verwendung im Freien etc., sowie für Verlust einschliesslich Diebstahl). Leistungen der Versicherung an die Herzogtech GmbH werden angerechnet.

  5. Das Auf- und Abladen ist Sache des Mieters. Transporte von Mietwaren, sowie deren Montage, Bedienung und Demontage können auf Anfrage und gegen Aufpreis durch unser Team vorgenommen werden. Falls bei einer Arbeitsleistung von Herzogtech GmbH vom Veranstalter Hilfspersonal zur Verfügung gestellt wird, sind diese in keinem Fall durch Herzogtech GmbH versichert. Bei Defekten, Beschädigungen, Unfällen etc. lehnen wir jegliche Haftung ab.

  6. Die im Mietvertrag festgelegten Termine müssen eingehalten werden. Bei nicht termingerechter Rückgabe wird Regress auf den Kunden genommen: Bei Verspätungen von mehr als 20min. werden CHF 50.-, 45min werden CHF 100.- erhoben, danach jede weitere Stunde CHF 100.- .

  7. Dieser Betrag wird mit dem Depotbetrag verrechnet oder bei Übersteigung desselben separat in Rechnung gestellt. Wir behalten uns bei ausbleibender Rückgabe ausdrücklich vor, die Mietgegenstände nach Ablauf des Mietverhältnisses ohne vorherige Ankündigung unter Verrechnung sämtlicher Spesen zurückzuholen. Ausserdem wird eine Anzeige wegen unrechtmässiger Wegnahme mit Aneignungsabsicht der Mietgegenstände erhoben werden. Eine Verlängerung der Mietzeit ist eventuell nach Absprache zu den normalen Mietpreisen möglich. Falls der Rückgabetermin aus wichtigen Gründen nicht eingehalten werden kann, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter sofort, jedoch spätestens 12h vor dem Rückgabetermin, zu kontaktieren (Tel. 061 713 83 70 und 079 319 34 35).

  8. Die Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters und dürfen vom Mieter weder veräussert, verpfändet, weitervermietet noch darf sonst wie darüber verfügt werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, an den Mietgeräten Werbung in angemessener Grösse anzubringen. Die Firmenetiketten, Firmenlogos und Schriftzüge, Kennnummern, Normenschilder und andere Bezeichnungen des Herstellers oder der Herzogtech GmbH dürfen durch den Mieter weder entfernt, abgedeckt noch überklebt werden. Beschädigte oder fehlende Beschriftungen/ Logos werden auf Kosten des Mieters ersetzt. Falls wir anlässlich einer Kontrolle feststellen, dass die vertraglich festgelegte Menge an Werbung fehlt, unsachgemäss oder schlecht montiert wurde, ist Herzogtech GmbH berechtig, pro Werbebanner CHF 500.- in Rechnung zu stellen (andere Werbeabmachungen mit Rabatt werden wir doppelt in Rechnung stellen). Der Zutritt in den Veranstaltungsraum, zur Kontrolle der Werbebanner ist für zwei Personen der Herzogtech GmbH gratis. Der Mieter ist verpflichtet, das Eingangspersonal zu informieren.

  9. Der Mieter hat das Recht, sich die Waren bei Abholung vorführen zu lassen. Defekte, die nach dem Abholen der Anlagen auftreten, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Mietware wird durch uns beim Abtransport und bei der Rücknahme getestet und ist somit für die nächste Vermietung betriebsbereit.

  10. Die von uns vermieteten Geräte sind für den professionellen Einsatz bestimmt. Sie dürfen nur von fachkundigem Personal aufgebaut resp. bedient werden. Die Geräte müssen über einen FI (Fehlstromschutzschalter) betrieben werden. Für jegliche Schäden die durch unser installiertes Material verursacht werden, übernimmt der Mieter die volle Haftung.

  11. Wir behalten uns das Recht vor, bei beschädigten, gestohlenen, verlorenen, oder verschmutzten Waren den Mieter voll haftbar zu machen. Ausserdem machen wir darauf aufmerksam, dass wir pro Schadensfall Umtriebsgebühren in Höhe von CHF 500.- in Rechnung stellen werden. Bei jedem Diebstahl ist es nötig, uns (Tel. 079 319 34 35) und die Polizei sofort zu benachrichtigen. Der Vermieter kann eine Transportversicherung für die Geräte verlangen, bei grösseren Aufträgen ist diese obligatorisch und wird von Herzogtech GmbH in Rechnung gestellt. Vertragsbedingungen zur Transportversicherung sind in einem separaten Vertrag aufgeführt und nur mit Kollektivunterschrift (Mieter und Vermieter) gültig. Stark beschädigte oder verlorene Geräte werden zum Neupreis angerechnet. Die Mietware darf nur in einem geschlossenen Fahrzeug, vor Wetter- und Dritteinflüssen geschützt, transportiert werden.

  12. Für fehlende Mietwaren, sowie für das Aussetzen der Anlagen durch Verbrauchsmaterial wie z.B. Glühbirnen, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Pikettdienst während der Gebrauchszeit kann auf Wunsch beantragt werden, dafür bitte separates Formular mit den Bedingungen frühzeitig anfordern.

  13. Annulliert der Mieter eine bereits bestätigte Miete, so betragen die allfälligen Annullationskosten: bis zwei Wochen vor Mietbeginn 40%, bis eine Woche 60%, bis ein Tag vor Mietbeginn 80%, und am Abholungstag 100% des vereinbarten Mietbetrages. Sind durch den Vermieter bereits Kosten entstanden, welche die Annullationskosten übersteigen, so ist er berechtigt, den tatsächlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

  14. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und technischen Kontrolle der Geräte anlässlich deren Rückgabe, anerkennt der Mieter die vom Vermieter erstellte Bestandesaufnahme. Die Bestandesaufnahme ist für den Mieter verpflichtend und berechtigt den Vermieter, Defekte, Schäden oder ähnl. Feststellungen dem Mieter voll in Rechnung zu stellen.

  15. Der Vertrag besteht aus zwei identischen Dokumenten (Mieter und Vermieter). Jegliche nachträglichen, handschriftlichen Änderungen der Mietbedingungen sind unzulässig. Artikel, Preise, Mengen und Rückgabetermine können nachträglich, handschriftlich vom Vermieter geändert werden. Bei Änderungen bedarf es einer Unterschrift je geänderte Zeile vom Vermieter. Jegliche weiteren Änderungen sind unzulässig und nicht gültig.

  16. Der Mieter erklärt sich durch seine Unterschrift mit allen Mietbedingungen einverstanden.

  17. Das Vertragsverhältnis untersteht dem schweizerischen materiellen Privatecht (OR), unter Ausschluss des schweizerischen Internationalen Privatrechts (CISG) sowie anderer internationaler Abkommen. Erfüllungsort ist Arlesheim BL.
    Irrtümer vorbehalten.  

Gerichtsstand ist der Kanton BASELLANDSCHAFT, Arlesheim     PH, Januar 2005    www.herzog-tech.ch

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. April 2011 um 02:32 Uhr
 

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