Muss ich Feiertage und Sonntage bezahlen? |
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| Geschrieben von: WebAdmin | |||
| Montag, den 25. April 2011 um 00:00 Uhr | |||
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Prinzipiell nein, der Verleihzeitraum Samstag morgens bis Sonntag abends wird als ein Nutzungstag berechnet, gleiches gilt für Feiertage. Ausnahmen bestätigen die Regel: über Sylvester und anderen Feiertagen gelten aufgrund des hohen "Partyaufkommens" besondere Regelungen. Den Mietfaktor können Sie mit einer entsprechenden Angebotsanfrage bei uns abklären.
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. April 2011 um 02:29 Uhr |
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